Der Bereich des Erbrechts wird in unserer Kanzlei von Dr. Reinhard Wagner und Almuth Wagner vertreten. Dabei liegen die Tätigkeitschwerpunkte überwiegend in den Bereichen der Testamente und anderen letztwilligen Verfügungen. Doch auch die Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilansprüchen sowie die Auseinandersetzungsvereinbarungen und Nachlassverfahren sind Schwerpunkte der täglichen Arbeit.
Dr. Reinhard Wagner ist darüberhinaus als Testatmentsvollstrecker tätig.